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Rechtliches · Stand Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beyond Swimming · Soma Bay · 01. bis 07.11.2026 · Soma Bay, Ägypten

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Teilnahme am Camp „Beyond Swimming · Soma Bay“ sowie an weiteren Sportcamps und Trainingsprogrammen (jeweils ein „Camp“), die zwischen dem Veranstalter und der buchenden Person (der „Buchende“) im Namen eines oder mehrerer Teilnehmer (jeweils ein „Teilnehmer“) geschlossen werden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Buchenden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Veranstalter und Kontakt

Vertragspartner und Veranstalter ist:

ONEflow Sports GmbH & Co. KG
Happelstr. 84, 74074 Heilbronn, Deutschland
Geschäftsführerin: Birgit Hirschmann · Prokurist: Tjade Nissen
Registergericht Stuttgart: HRA 742267 · USt-IdNr.: DE 144175604
E-Mail: camp@oneflow-sports.com · Internet: www.oneflow-sports.com

Programm- und Ansprechpartner für dieses Camp ist SwimUnity:

SwimUnity Munich GmbH
E-Mail: info@swim-unity.de · Instagram: @swimunity_munich

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Vertragsschluss

Die Darstellung des Camps auf der Website stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Buchenden dar, ein Buchungsangebot abzugeben.

Mit dem Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars auf der Website und dem Abschluss des Zahlungsvorgangs über Revolut gibt der Buchende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Buchung per E-Mail bestätigt und die Zahlung vollständig eingegangen ist.

Nach Abschluss der Buchung erhält der Buchende an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigungs-E-Mail, die die gebuchten Leistungen zusammenfasst.

§ 5 Enthaltene Leistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Programmseite und der Buchungsbestätigung des Veranstalters. Für Beyond Swimming umfasst der Gesamtpreis pro Person für die gebuchte Dauer (01. bis 07.11.2026, 6 Nächte) in der Regel:

Für Buchungen der Kategorie „Mitreisende ohne Training“ sind die trainingsbezogenen Leistungen nicht enthalten; Unterkunft, Vollpension, Boottrip und Community Event bleiben enthalten. Der detaillierte Tagesablauf und die einzelnen Trainingseinheiten können vom Veranstalter in Abstimmung mit dem Trainerteam angepasst werden, ohne dass darin ein Mangel der Leistung liegt, sofern die Gesamtstruktur des Programms erhalten bleibt. Ein Wechsel oder die Vertretung einzelner Coaches stellt keinen Mangel dar.

§ 6 Nicht enthaltene Leistungen: Flüge und Anreise

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die folgenden Leistungen im Preis NICHT enthalten; der Buchende und die Teilnehmer sind allein für deren Organisation und Bezahlung verantwortlich:

Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung und keine Haftung für die Organisation, die Kosten, die zeitliche Planung, die Annullierung oder die Verspätung von Flügen oder sonstiger An- und Abreise zum Veranstaltungsort.

§ 7 Preise und Zahlung

Es gelten die auf der Programmseite ausgewiesenen Teilnahmepreise. Alle Preise sind Endpreise in Euro (EUR) und enthalten, soweit anwendbar, die gesetzliche Umsatzsteuer. Der angegebene Preis ist der Gesamtpreis pro Person für die gesamte Camp-Dauer (6 Nächte). Es gilt ein Frühbucherpreis bei Buchung bis einschließlich 31.08.2026; ab dem 01.09.2026 gilt der Normalpreis.

Zimmerkategorie Frühbucher bis 31.08.2026 Normalpreis ab 01.09.2026 Mitreisende ohne Training
Einzelzimmer1.195 €1.270 €1.040 €
Doppelzimmer (pro Person)1.075 €1.150 €920 €
Dreibettzimmer (pro Person)985 €1.060 €830 €

Die Zahlung ist mit Abschluss der Buchung vollständig fällig und erfolgt über den vom Veranstalter bereitgestellten Zahlungsdienstleister (derzeit: Revolut). Der Platz eines Teilnehmers ist erst mit erfolgreicher Zahlung bestätigt.

Die Plätze sind begrenzt; es gilt die Reihenfolge des Zahlungseingangs. Anmeldeschluss ist der 31.10.2026, vorbehaltlich früherer Ausbuchung. Der Veranstalter behält sich vor, Preise für zukünftige Buchungen anzupassen. Für bereits verbindlich abgeschlossene Buchungen gilt der zum Zeitpunkt der Buchung angezeigte Preis.

§ 8 Widerruf und Stornierung durch den Buchenden

Da es sich beim Camp um eine an einen bestimmten Termin gebundene Freizeitveranstaltung handelt, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Der Veranstalter gewährt die folgende freiwillige Stornoregelung (maßgeblich ist der Eingang der Stornierung per E-Mail vor Beginn des Camps):

Stornierungen sind ausschließlich in Textform per E-Mail an camp@oneflow-sports.com (mit Kopie an info@swim-unity.de) vorzunehmen. Eine Übertragung der Buchung auf eine Ersatzperson ist bis 14 Tage vor Beginn des Camps kostenfrei möglich. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

§ 9 Änderungen und Absage durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, das Camp abzusagen oder wesentliche Änderungen am Programm vorzunehmen, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Reise- oder Veranstaltungsverbote, höhere Gewalt oder eine zu geringe Teilnehmerzahl (weniger als 10 gebuchte Teilnehmer).

Im Falle einer vollständigen Absage durch den Veranstalter werden alle bereits geleisteten Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für eigenständig gebuchte Flüge, Reise- oder Unterkunftskosten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter hat die Absage grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

Bei nicht wesentlichen Programmänderungen (z. B. Anpassung einzelner Trainingseinheiten oder Vertretung eines Coaches) besteht kein Anspruch auf Erstattung.

§ 10 Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheit

Die Teilnahme am Trainingsprogramm setzt eine grundlegende sportliche Fitness und Schwimmfähigkeit voraus. Das Programm richtet sich an ambitionierte Sportler und ihre Begleitpersonen.

Mit der Buchung bestätigt der Buchende, dass jeder Teilnehmer in einem Gesundheitszustand ist, der die Teilnahme an intensiven sportlichen Aktivitäten zulässt. Bestehende gesundheitliche Einschränkungen, chronische Erkrankungen, Allergien oder Verletzungen eines Teilnehmers sind dem Veranstalter vor Beginn des Camps mitzuteilen.

Die Teilnahme an Trainingseinheiten und allen Aktivitäten, einschließlich Aufenthalt im und am Wasser sowie am Boottrip, erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko des Teilnehmers. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Sport- und Unfallversicherung.

§ 11 Reisedokumente, Visum und Versicherung

Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, gültige Reisedokumente (Reisepass), ein etwaig erforderliches Einreisevisum für Ägypten sowie empfohlene Impfungen zu besitzen. Der Veranstalter haftet nicht für Folgen, die sich aus fehlenden oder ungültigen Reisedokumenten ergeben. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, sich rechtzeitig vor der Reise über die aktuellen Einreisebestimmungen zu informieren.

§ 12 Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für mitgebrachte Gegenstände sowie für Diebstahl oder Verlust persönlichen Eigentums übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

§ 13 Verhalten der Teilnehmer

Die Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen des Trainerteams und des Personals des Veranstalters Folge zu leisten, die Einrichtungen der Sportanlage und des Hotels pfleglich zu behandeln und andere Teilnehmer nicht zu stören.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Verhaltensregeln ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Programm auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits erbrachter Leistungen.

§ 14 Foto und Medien

Der Veranstalter und der Programmpartner können während des Camps zu Dokumentations- und Marketingzwecken Foto- und Videoaufnahmen anfertigen. Mit der Buchung willigt der Buchende im Namen aller Teilnehmer ein, dass solche Aufnahmen angefertigt und über die Kanäle des Veranstalters und des Programmpartners genutzt werden. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an den Veranstalter widerrufen werden; der Veranstalter unterlässt dann die weitere Nutzung des betreffenden Materials, soweit dies zumutbar möglich ist.

§ 15 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Veranstalters (www.oneflow-sports.com/datenschutz.html) und den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit der Buchung willigt der Buchende in die Verarbeitung der betreffenden Daten zum Zweck der Buchungsabwicklung und der Kommunikation im Zusammenhang mit dem Camp ein.

§ 16 Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Veranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Ist der Buchende Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Heilbronn, Deutschland.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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